Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Köln, 29.04.1981 - 17 K 13881/80
- BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
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- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341 [357]) können Rechtsbeeinträchtigungen, soweit keine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, ein Asylrecht nur begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was Bewohner des Heimatstaates auf Grund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben. - BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]). - BVerwG, 28.01.1960 - I C 182.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]). - BVerwG, 12.02.1979 - 1 B 103.79
Großzügige Handhabung des Asylrechts bei Staaten mit willkürlichem und …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1981 - 9 B 11671.81
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, daß für das Asylrecht das Erfordernis weiter Auslegung besteht (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1979 - BVerwG 1 B 103.79 -), daß Gründe, die nach Verlassen des Heimatlandes dem Flüchtling die Rückkehr unmöglich machen, zu seiner Anerkennung als politischer Flüchtling führen können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523]) und schließlich, daß Art. 1 Buchst. A Nr. 2 der Genfer Konvention bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umfaßt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]).